Vorgehen bei Erhalt einer Busse
Eine gültige Parkkarte ist vorhanden:
- Gegen Vorweisung der Parkkarte innert einer Woche werden Ihnen die Fr. 40.– Busse erlassen.
- Eine Entschädigung von Fr. 10.– für die Umtriebe ist trotzdem zu entrichten.
Es ist keine gültige Parkkarte vorhanden:
- Bezahlen Sie innert 14 Tagen Fr. 40.– an den FGVZA.
- Bleibt die Zahlung aus, wird die Anzeige an die Polizei weitergeleitet
- Es folgt eine Strafanzeige mit Polizeibusse von Fr. 150.– bis Fr. 300.– (im Wiederholungsfall bis zu Fr. 2000.–).
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Vorgehen bei Erhalt einer Busse