Wasser wird an-/abgestellt
Die Termine, wann das Wasser an- bzw. abgestellt wird, entnehmen Sie bitte dem Jahresplan oder dem Onlinekalender.
Am Abstelltag werden alle Fässer kontrolliert, ob diese vorab geleert worden sind.
Nachdem das Wasser im Herbst abgestellt worden ist, müssen die Wasserhahnen offen bleiben.
Wie in unseren Pachtverträgen und der Kleingartenordnung der Grün Stadt Zürich erwähnt ist, sind im Winterhalbjahr folgende Vorgaben zu beachten:
Alle dem Familiengartenverein Zürich-Affoltern gehörenden Wasserfässer müssen vor dem Winter vollständig geleert und zugedeckt werden. Dies gilt auch für sämtliche Wasserfässer bei den gemieteten Gartenhäusern. Bleiben die Fässer im Winter mit Wasser gefüllt, entstehen irreparable Schäden.
Damit nicht jedes Jahr derselbe Pächter die Arbeit übernehmen muss, sollten sich diejenigen Pächter untereinander absprechen, die zusammen ein Fass teilen.
Es ist nicht die Aufgabe des Vorstandes, die Fässer wintertauglich zu machen. Die Verantwortung liegt bei den Pächtern. Für defekte Fässer nach Frosttagen haften die jeweiligen Wasser beziehenden Pächter.
WINTER
Abdeckgitter entfernen und Deckel auf das Fass legen oder Fass leeren, auf den Kopf stellen und Deckel im Gartenhaus versorgen.
SOMMER
Gitter auf das Fass legen und mit Deckel abdecken (nichts herumliegen lassen wegen Diebstahls, die Deckel und Gitter sind sehr teuer).
Tomaten- und Gewächshäuser, die ohne Baugesuch erstellt wurden, sind bis auf das Gerüst restlos zu entfernen. Dazu gehören auch Plastik und andere Bauhilfsmittel. Fensterglas ist aus Sicherheitsgründen während des ganzen Jahres verboten.
Partyzelte sind vollständig zu entfernen.
Download
Wasserzettel