Information vom Stadthalteramt
Sehr geehrte Pächterinnen und Pächter
Damit Sie sich unliebsame Überraschungen ersparen, bitten wir Sie, dieses Schreiben zu beachten und Ihre Gäste rechtzeitig zu informieren.
Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots:
– Parkplatz Althoosstrasse Kat. Nr. 3914
– Parkplatz Rebhüsliweg Kat. Nr. 3905
– im Areal Nordheim Kat. Nr. 4383
– Parkplatz Waldstrasse Kat. Nr. AF 3635
Auszug aus dem Informationsschreiben der Stadtpolizei Zürich:
„Aufgrund der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), welche seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist, kann – wer an einem Grundstück dinglich oder mindestens obligatorisch berechtigt ist – beim Gericht beantragen, dass jede Besitzesstörung zu unterlassen ist und eine Widerhandlung auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2’000.- bestraft wird.
Somit wird eine Missachtung eines audienzrichterlichen Verbots nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren geahndet, sondern direkt an die zuständige Untersuchungsbehörde weitergeleitet, die ein ordentliches (Übertretungs-)Strafverfahren durchführt.“
DownloadInformationen Stadthalteramt