Plastik im Garten
Plastik im Garten
Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserer Anlage ab 1.10.2022 die neue Gartenverordnung von Grün Stadt Zürich in Kraft ist.
In dieser steht unter Art. 39, Abs. 2: „WPC-Holz (Holz-Kunststoff-Verbund), Kunststoffsteine, Kunstrasen und weitere Kunststoffmaterialen sind als Bodenbelag verboten.“
Bitte entfernen Sie bis zu diesem Zeitpunkt alle Bodenbeläge, die diese Kunstoffen enthalten.